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MUSIKLIZENZIERUNG FÜR UNTERNEHMEN IN EUROPA: WIE WICHTIG IST EINE ORDNUNGSGEMÄSSE LIZENZIERUNG?

Sie wollen also in Ihrem Unternehmen Musik abspielen? Großartig!
Doch bevor Sie nach dem AUX-Kabel greifen, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Viele Menschen gehen davon aus, dass es in Ordnung ist, in der Öffentlichkeit, insbesondere an Ihrem Arbeitsplatz, Musik von Ihrem Handy oder Computer abzuspielen. Stille ist schließlich unangenehm. Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden möchten nicht arbeiten, einkaufen oder essen, ohne etwas zu haben, das die Leere füllt.

Sie können zwar für einen privaten Streamingdienst wie Apple Music oder Spotify bezahlen, aber diese privaten Musikdienste sind nicht für die Nutzung in einem kommerziellen Umfeld zugelassen. Für das Abspielen von Musik in einem Geschäftslokal müssen Sie eine Lizenzgebühr entrichten.

Eine Musiklizenzgebühr ist eine Form der Bezahlung, die es den Künstlern, Autoren, Komponisten und Verlegern ermöglicht, für ihre Musik entschädigt zu werden. Diese Gebühren werden von den so genannten Organisationen für Aufführungsrechte (Performance Rights Organisations, PROs) verwaltet. Manchmal auch als Verwertungsgesellschaften bezeichnet, dienen PROs als Vermittler zwischen der Musikindustrie und denjenigen, die urheberrechtlich geschütztes Material an öffentlichen Orten und in Unternehmen nutzen möchten.

Die vier größten Verwertungsgesellschaften in Europa sind SACEM (Frankreich), GEMA (Deutschland), PRS for Music (Vereinigtes Königreich) und SIAE (Italien), aber es gibt noch viele weitere in anderen europäischen Ländern. Unternehmen können erhebliche Gebühren und Strafen zahlen, wenn sie sich nicht die entsprechenden Rechte an der abgespielten Musik sichern.

LERNEN SIE DIE PROs KENNEN

  • SACEM (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) – Frankreich. Gegründet im Jahr 1851.
  • GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – Deutschland. Gegründet im Jahr 1947.
  • PRS for Music (Performing Right Society for Music) – Vereinigtes Königreich. Gegründet im Jahr 1914.
  • SIAE (Società Italiana degli Autori ed Editori) – Italien. Gegründet im Jahr 1882.
  • AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) – Österreich. Gegründet im Jahr 1922.
  • SUISA (Société Suisse des Auteurs) – Schweiz. Gegründet im Jahr 1923.
  • STIM (Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå) – Schweden. Gegründet im Jahr 1923.
  • TEOSTO (Teosto) – Finnland. Gegründet im Jahr 1928.
  • ZAIKS (Związek Autorów i Kompozytorów Scenicznych) – Polen. Gegründet im Jahr 1927.

Denken Sie daran, dass es verschiedene Arten von Lizenzen gibt, die ein Unternehmen benötigen kann, und dass jede mit ihren eigenen Regeln, Vorschriften, Gebühren und Geldbußen verbunden ist. So benötigt beispielsweise ein Veranstaltungsort, der Musik über ein Audiosystem ausstrahlen und gleichzeitig Coversongs eines Live-Künstlers aufführen möchte, zwei separate Musiklizenzen.

Es kann zwar verlockend sein, den Bedarf an lizenzierter Musik ganz zu ignorieren und das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, aber das ist nicht unbedingt in Ihrem Interesse. Seien Sie gewarnt, die Bußgelder für die Nichtzahlung einer Lizenzgebühr sind nicht billig.

Im Jahr 2015 wurde ein von der spanischen Musikrechteorganisation verklagtes Unternehmen – das Hotel Jardín Tropical – zur Zahlung einer Geldstrafe von 200.000 EUR verurteilt, weil es keine ordnungsgemäßen Lizenzgebühren entrichtet hatte.

Dieser Fall erinnert daran, welche finanziellen Folgen es haben kann, wenn man keine ordnungsgemäßen Lizenzen für die Nutzung von Musik in Unternehmen erwirbt.

€750 – €300.000

Höhe der Bußgelder pro Vorfall für unerlaubte Aufführungen von Musikwerken.

Es ist wichtig zu wissen, dass Geldstrafen für die Verwendung von Musik ohne ordnungsgemäße Lizenzierung je nach Land, Art des Unternehmens und anderen Faktoren variieren können. Manche Unternehmen sind zwar finanziell in der Lage, die Geldbußen zu zahlen, aber das ist nicht immer der Fall. Es ist möglich, dass ein Unternehmen aufgrund einer Geldstrafe oder eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Musiklizenzierung in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar geschlossen wird.

Eine weitere Überlegung ist, dass Lizenzgebühren neben Live-Shows und Merchandising eine der wenigen Möglichkeiten für Künstler sind, mit ihrer Musik Geld zu verdienen. Seit dem Aufkommen von Musikstreaming ist der Verkauf von Alben für Musiker kaum noch eine Option, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist also nicht nur illegal, Musik abzuspielen, die nicht speziell für geschäftliche Zwecke lizenziert ist, sondern es entzieht den Künstlern und Musikern auch Einnahmen, die ihnen rechtmäßig zustehen. Tatsächlich gehen jedes Jahr über eine Milliarde Dollar an Einnahmen durch nicht lizenzierte Musik verloren.

WUSSTEN SIE?

“Happy Birthday” war früher ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück. Der Musikverlag Warner/Chappell nahm jährlich schätzungsweise 2 Millionen Dollar durch die Verwendung von “Happy Birthday” in Filmen und Fernsehsendungen ein. Erst im Jahr 2016 wurde “Happy Birthday” offiziell der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Hier sind einige Beispiele dafür, wie hoch die Bußgelder ausfallen können:

  • Im Jahr 2015 wurde das “Hotel Jardín Tropical” zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt, weil es ohne Lizenz Musik spielte. Die Geldstrafe wurde von der spanischen Musikrechteorganisation SGAE verhängt. (Quelle: El País, “El Hotel Jardín Tropical deberá pagar 200.000 euros por la música de sus actos,” 16. März 2015)
  • Im Jahr 2021 wurde ein französischer Nachtclub namens “La Suite” mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt, weil er ohne Lizenz Musik spielte. Die Geldstrafe wurde von der SACEM verhängt, der französischen Organisation für Musikrechte, die für die Einziehung und Verteilung von Tantiemen an Songwriter und Musikverleger zuständig ist. (Quelle: France Bleu, “Lourde amende pour la discothèque La Suite à Toulouse pour diffusion de musique sans licence,” 10. Februar 2021)
  • Im Jahr 2020 wurde der griechische Nachtclub “Bolivar Beach Bar” mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt, weil er ohne Lizenz Musik spielte. Die Geldstrafe wurde von der griechischen Musikrechteorganisation AEPI verhängt. (Quelle: Greek City Times, “Bolivar Beach Bar in Greece hit with €30,000 fine for playing music without permission,” 20. Oktober 2020)
  • Im Jahr 2019 wurde eine Bar im Vereinigten Königreich zu einer Geldstrafe von 10.000 Pfund verurteilt, weil sie ohne Lizenz Musik spielte. Die Geldstrafe wurde von der britischen Musikrechteorganisation PRS for Music verhängt. (Quelle: Lancashire Telegraph, “Darwen bar owner ordered to pay £10,000 for playing music without a licence,” 22. Mai 2019)
Künstler haben das Recht, für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt zu werden. Die Nutzung einer Musikquelle, die speziell für die Bereitstellung von Musik für Unternehmen entwickelt wurde, trägt dazu bei, dass die Künstlergemeinschaft unterstützt wird und Ihr Unternehmen geschützt ist.

Zum Glück gibt es viele Unternehmen, die Musik für Unternehmen anbieten und alle Lizenzierungsfragen und -gebühren für Sie übernehmen. Mood Media ist zum Beispiel ein solches Unternehmen. Mit fast hundert Jahren Erfahrung in der Musikbranche verfügen sie über die nötige Erfahrung und das Wissen, um gemeinsam mit Ihnen die Musik zu finden, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Diese Musikabonnementdienste bieten professionell gestaltete Musikwiedergabelisten, die speziell für die geschäftliche Nutzung erstellt wurden. Der zusätzliche Vorteil ist, dass Sie von Musik profitieren, die auf anstößige Texte hin überprüft wurde und – je nach Vereinbarung – in der Regel auch werbefrei ist. Der Kauf von Musik für Unternehmen bedeutet auch, dass alle entsprechenden Lizenzgebühren abgedeckt sind, so dass Sie die gewünschte Musik sorgenfrei abspielen können.

2,6 MILLIARDEN $

Höhe der entgangenen Einnahmen für Künstler aufgrund nicht bezahlter Lizenzen.

Bevor Sie also Ihre Bluetooth-Lautsprecher anschließen und Ihre Lieblings-Wiedergabeliste abspielen, sollten Sie sich absichern, um ungewollte Bußgelder zu vermeiden. Wenn Sie ein Abonnement für Musik für Unternehmen abschließen, wird die Zahlung dieser Lizenzgebühren in Ihrem Namen abgewickelt. Sie haben ein gutes Gefühl dabei, die Künstler und Schöpfer zu unterstützen, deren Musik Ihnen gefällt, und Ihr Unternehmen wird als sozial verantwortlich angesehen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen vollständig lizenzierte Musik verwenden.

Unterm Strich sollten Sie für die Musik, die Sie nutzen, bezahlen. Damit vermeiden Sie nicht nur hohe Geldstrafen, sondern tun auch das Richtige.

WISSENSWERTE BEGRIFFE

PROs (PERFORMANCE RIGHTS ORGANISATIONS)

Gruppen, die im Namen von Verlegern und Songwritern Einnahmen eintreiben, wenn ein Song öffentlich gesendet oder aufgeführt wird. Öffentliche Auftritte können beispielsweise im Fernsehen oder Radio, in Bars und Restaurants oder auf Websites stattfinden. Die Organisationen kassieren Lizenzgebühren für die Nutzung von Musik, die sie nach Einnahme einer geringen Gebühr an die entsprechenden Parteien auszahlen.

MASTERRECHTE

Das Recht an der eigentlichen Tonaufnahme, das der Plattenfirma und/oder dem Künstler gehört. Um eine Kopie des Tonträgers anzufertigen, benötigt eine Privatperson oder ein Unternehmen eine Lizenz von den Eigentümern. Mood hat direkte Lizenzen mit allen großen Plattenfirmen – Universal Music, Warner Music – und fast 5.000 unabhängigen Plattenfirmen.

MECHANISCHE RECHTE

Das Recht des Autors, Komponisten und Verlegers der musikalischen Komposition, an der Musik und dem Text des Liedes, rechtlich als “zugrundeliegendes musikalisches Werk” bezeichnet. Um eine Kopie des Songs anzufertigen, muss sich ein Unternehmen die mechanischen Rechte vom Verlag direkt oder über die Harry Fox Agency sichern, die möglicherweise der Verwalter des Verlags ist. Mood hat direkte Lizenzen für die mechanischen Rechte mit Tausenden von Katalogen in der ganzen Welt sowie mit der Harry Fox Agency.

SYNCHRONISATIONSRECHTE

Die Rechte, die vom Inhaber der Master-Rechte (Plattenfirma und/oder Künstler) und der mechanischen/aufführungsbezogenen Rechte (Komponist, Autor und/oder Verleger) eingeräumt werden, um die Vervielfältigung, den Vertrieb und die Aufführung eines in einer Tonaufnahme verkörperten musikalischen Werks mit verschiedenen audiovisuellen Medien zu “synchronisieren”. Diese Ausgaben können Filme, Fernsehsendungen, Werbung, Videospiele, Filmtrailer usw. umfassen.

AUFFÜHRUNGSRECHTE

Das Recht, eine musikalische Komposition innerhalb eines Unternehmens öffentlich aufzuführen. Eine Darbietung umfasst die Verwendung jeglicher Form von Musikabspielgeräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen MP3- oder CD-Player oder jegliche Form von Rundfunk, wie AM/FM oder Satellitenradio. Diese Rechte werden entweder direkt vom Verlag oder über Aufführungsrechteorganisationen wie PRS for Music (Performing Right Society for Music), SACEM (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) oder GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen. Mood besitzt direkte Lizenzen bei allen oben genannten sowie bei anderen Organisationen für Aufführungsrechte.

KOMPILATIONS-CDS, VORINSTALLIERTE TRAGBARE MEDIEN UND MUSIK-DOWNLOADS

Um eine Compilation-CD zu produzieren, vorinstallierte tragbare Datenträger herzustellen oder Musikdownloads anzubieten, benötigt ein Unternehmen oder eine Privatperson eine Lizenz für jeden Song von der Plattenfirma und/oder dem Künstler (Inhaber der Master-Rechte) und vom Autor, Komponisten und Verleger (Inhaber der mechanischen Rechte).

PUBLIC DOMAIN

Kreative Arbeiten, die nicht durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums wie Marken-, Urheber- oder Patentrecht geschützt sind.